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Verkaufsbedingungen

Verkaufsbedingungen Lozärner Oktoberfest

Verkaufsbedingungen für die Bestellung von Dienstleistungen am Lozärner Oktoberfest. (Nachfolgend "AVB" genannt).

1. Grundlagen

1.1 Die männliche Schreibform schliesst jeweils die Weibliche mit ein.
1.2 Im Zusammenhang mit der Benutzung der Website und dem Online-Bestellsystem des Lozärner Oktoberfestes gelten folgende Verkaufsbedingungen für die/den Käuferin/ Käufer (nachfolgend " Gast").
1.3 Der Gast akzeptiert mit der Reservation die AVB und erklärt diese einzuhalten.
1.4 Der Gast kann über das Online-Bestellsystem rund um die Uhr bis jeweils 13.00 Uhr am Vortag reservieren. Die Abendkasse ist jeweils ab Zelteröffnung offen. Jedoch besteht kein Anspruch auf vorhandene freie Plätze.

2. Preise

2.1 Die im Zusammenhang mit dem Vorverkauf aufgeführten Preise für die Angebote verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, und Bearbeitungsgebühren.

3. Angebot

3.1 Siehe Angebote.
3.2 Am Reservationstag muss der Tisch um spätestens 19.00 Uhr vom Gast belegt sein, ansonsten wird der Tisch ohne Rückvergütung durch den Veranstalter anderweitig vergeben.
3.3 Reservationen gelten nur am bestellten Veranstaltungstag für den Gast bzw. seine Gäste.

4. Zustellung per Versand

4.1 Die Zustellung der Eintrittsarmbänder und der jeweiligen Konsumations-Bons erfolgt ab Mitte August mittels eingeschriebenen Briefs nach dem Zahlungseingang und wird dem Kunden mit 15 Franken belastet. Bestellungen ab 10 Tage vor dem Event werden an der Abendkasse hinterlegt.
4.2 Die Absage oder die Umbuchung der Reservation ist ausgeschlossen. Vorbehalten bleibt die Rückerstattung bei Absage der Veranstaltung gemäss Ziff. 4.3. Für ungerechtfertigte Charge Backs (Rückbuchungsversuche der Kreditkartenbelastung) wird eine Umtriebs-Entschädigung von CHF 80.00 nachverrechnet.
4.3 Die Rückerstattung des vorausbezahlten Angebotes für die abgesagte Veranstaltung ist bis spätestens 30 Tage nach dem Durchführungstag schriftlich mit dem Zahlungsbeleg zu beantragen. Der Preis des Angebotes wird zurückerstattet.

5. Widerspruch/Lieferfehler

5.1 Bei Widerspruch zwischen dem vom Gast bestellten Angebot und den per Post gelieferten Konsumations-Bons und Eintrittsbänder ist der Gast verpflichtet, sich innert 3 Werktagen mit dem Veranstalter in Verbindung zu setzen. Ansonsten gelten die erhaltenen Konsumations-Bons als genehmigt.

6. Bezahlung

6.1 Bei Online-Bestellungen: Die Bezahlung erfolgt über die angegebene Kreditkarte beim Bestellvorgang, die Belastung der Beträge erfolgt sofort.
6.2 An der Abendkasse: Die Bezahlung erfolgt in Bar mit Post/Maestro- oder Kreditkarte, eine Begleichung gegen Rechnung ist hier nicht möglich.
6.3 Verrechnungen werden nur akzeptiert, wenn der Veranstalter die Gegenansprüche schriftlich anerkannt oder diese rechtskräftig festgestellt sind.

7. Verlust oder Beschädigung

7.1 Der Gast ist für die sichere Verwahrung der Bestätigung bis zur Veranstaltung verantwortlich und trägt alle mit dem Verlust oder der Beschädigung verbundenen Gefahren und Risiken.

8. Veranstaltungsvorschriften

8.1 Das Mindestalter für den Besuch des Lozärner Oktoberfest ist 18 Jahre. Der Veranstalter ist berechtigt, sowohl am Eingang als auch im Verlauf des Lozärner Oktoberfest Ausweiskontrollen vorzunehmen.
8.2 Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen zum Jugendschutz. Rauchen ist im Zelt strikt untersagt.

9. Pflichten des Gastes

9.1 Der Gast anerkennt mit dem Erwerb des Tickets die Sicherheits-, Zutritts-, Alters- und sonstigen Durchführungsvorschriften und er hat seine Gäste über diese Bestimmungen zu informieren.
9.2 Der Gast nimmt zur Kenntnis, dass er bei Nichteinhaltung dieser Vorschriften von der Veranstaltung entschädigungslos ausgeschlossen werden kann.

10. Haftungsausschluss

10.1 Die Tavolago AG bemüht sich, die auf der Website www.lozaerner-oktoberfest.ch bereit gestellten Informationen vollständig, aktuell und korrekt zu halten. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Informationen auf der Website sowie für Übermittlungsfehler übernimmt die Tavolago AG keine Gewähr und lehnt jede Haftung für daraus resultierende Schäden oder Umtriebe ab, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind.
10.2 Der Gast anerkennt, dass die Tavolago AG keine Gewährleistung für die Inhalte verknüpfter Websites Dritter übernimmt und jede Haftung dafür ablehnt. Aufgrund der technischen Besonderheiten des Internets übernimmt die Tavolago AG keine Garantie für eine fehlerfreie Erbringung der Dienstleistungen über das Internet.
10.3 Die Tavolago AG kann rechtswidrige Eingriffe in das EDV-System oder eine missbräuchliche Verwendung der vom Gast bekannt gegebenen Daten durch Unbefugte nicht ausschliessen und übernimmt keine Haftung für allfällige daraus entstandene Schäden. Die Tavolago AG lehnt ausserdem jede Haftung für Schäden am EDV-System des Gastes infolge Benutzung der Website www.lozaerner-oktoberfest.ch ab und haftet insbesondere nicht für Schäden, die am EDV-System des Gastes durch Störprogramme, wie Viren, Worms und Trojanische Pferde, entstehen können.
10.4 Der Gast verwendet seine Hardware (inkl. Drucker), Betriebssoftware und Telekommunikationseinrichtungen auf eigene Kosten und Gefahr. Der Gast anerkennt, dass die Tavolago AG nicht verpflichtet ist, bestimmte Software oder bestimmte Betriebsplattformen oder -systeme zu unterstützen oder deren Unterstützung in Zukunft aufrecht zu erhalten.

11. Änderung von AVB

11.1 Die Tavolago AG behält sich das Recht vor, die AVB jederzeit anzupassen und zu ändern.

12. Benutzung der Website

12.1 Der gesamte Inhalt der Lozärner Oktoberfest Website ist urheberrechtlich geschützt. Die Website kann Hinweise auf Schutz- und Nutzungsrechte von Dritten enthalten, die zu beachten sind. Das Reproduzieren, Verbreiten, Übermitteln (elektronisch oder mit anderen Mitteln), Modifizieren, Verknüpfen oder Benutzen der Website für öffentliche oder kommerzielle Zwecke ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung der Tavolago AG nicht gestattet.

13. Salvatorische Klausel

13.1 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein oder werden, wird die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser AVB oder des Erwerbes des Tickets im Übrigen in keiner Weise davon berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung durch die wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt. Dasselbe gilt sinngemäss für den Fall, dass diese AVB Regelungslücken enthalten sollten.

14 Gerichtsstand

Als Gerichtsstand gilt Luzern

Luzern, im August 2023